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Direktankauf gewerblicher Non-Food-Bestände

Von welchen Organisationen kaufen wir Warenbestände?

Stock & Trade kauft Warenbestände direkt unter anderem von Herstellern, Markeninhabern, Importeuren, Distributoren, Großhändlern, Einzelhändlern und E-Commerce-Unternehmen. Wir arbeiten sowohl mit selbstständigen Unternehmen als auch mit europäischen Konzerngesellschaften.

Voraussetzung ist, dass klar ist, welche juristische Person Eigentümerin der Waren ist und wer befugt ist, über den Verkauf zu entscheiden. Eine Organisation kann den Bestand auch durch einen nachweislich bevollmächtigten Vertreter anbieten lassen.

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Gewerbliche Warenbestände

Im Mittelpunkt steht der Warenbestand, nicht der Organisationstyp

Nicht die Größe oder Art der Organisation, sondern der konkrete Warenbestand entscheidet darüber, ob ein Direktankauf möglich ist.

Die auf dieser Seite genannten Organisationstypen bilden keine abschließende Liste. Sie zeigen, in welchen Unternehmenskontexten überschüssige Warenbestände entstehen können. Organisationen können zudem mehrere Rollen verbinden. Ein Hersteller kann beispielsweise auch direkt vertreiben, während ein Großhändler zugleich eigene Geschäfte oder Webshops betreiben kann.

Umsatz, Mitarbeiterzahl und Bekanntheitsgrad entscheiden für sich genommen nicht darüber, ob ein Angebot passt. Ein großes Unternehmen verfügt nicht automatisch über einen geeigneten Warenbestand, und eine kleinere professionelle Organisation ist nicht von vornherein zu klein.

Passt Ihre Organisation nicht genau in eine der beschriebenen Gruppen? Auch dann können Sie uns den Bestand vorlegen. Entscheidend ist die konkrete Situation, nicht die Bezeichnung der Organisation.

Gewerbliche Warenbestände

Hersteller und Markeninhaber

Bei Herstellern und Markeninhabern können Warenbestände verfügbar werden, wenn Produktion, Marktnachfrage und Sortimentsplanung nicht vollständig übereinstimmen. Auch die Einführung eines Nachfolgemodells, eine Verpackungs- oder Markenänderung, ein storniertes Projekt oder die Einstellung einer Produktlinie können Anlass sein, Waren außerhalb des regulären Vertriebs zu verkaufen.

Dabei spielen häufig weitergehende kommerzielle Interessen eine Rolle. Die Waren können noch uneingeschränkt verkaufsfähig sein, während ein Verkauf über bestehende Händler, Länder oder Kanäle nicht mehr gewünscht ist. Auch der Zeitpunkt und die Art der Präsentation von Marke und Produkten können wichtig sein.

Ein Angebot kann eine Produktlinie, einen bestimmten Länderbestand oder den Bestand einer einzelnen Konzerngesellschaft betreffen. Aspekte wie Diskretion, Marktaufteilung und Markenpräsentation können vorab besprochen werden.

Gewerbliche Warenbestände

Importeure und Distributoren

Importeure und Distributoren halten Warenbestände für verschiedene Länder, Vertriebskanäle und gewerbliche Abnehmer vor. Überschüssige Bestände können durch Mindestabnahmen, geänderte Verkaufsprognosen, stornierte Kundenaufträge oder Unterschiede in der Marktnachfrage entstehen.

Auch ein Wechsel des Lieferanten, des Vertriebsvertrags, des Verkaufsgebiets oder des Sortiments kann dazu führen, dass bestimmte Waren nicht mehr in die bestehende Struktur passen. Die Produkte können weiterhin verkaufsfähig sein, obwohl ein weiterer Verkauf über das ursprüngliche Netzwerk nicht mehr sinnvoll oder gewünscht ist.

Stock & Trade kann Bestände aus einem Lager ebenso beurteilen wie eine Position, die auf mehrere Länder, Niederlassungen oder Distributionsstandorte verteilt ist. Dabei muss klar sein, welche Organisation Eigentümerin der Waren und zu deren Verkauf befugt ist.

Gewerbliche Warenbestände

Großhändler

Großhändler halten häufig ein breites Sortiment vor, um gewerbliche Kunden schnell beliefern zu können. Wenn sich die Nachfrage verlagert, Kundenaufträge entfallen oder Artikel aus dem Sortiment genommen werden, können verkaufsfähige Produkte lange auf Lager bleiben.

Diese Bestände bestehen regelmäßig aus vielen verschiedenen Artikelnummern mit relativ kleinen Mengen je Artikel. Einzeln wirken diese Positionen begrenzt, zusammen können sie jedoch weiterhin erhebliche Lagerfläche, Betriebskapital und interne Aufmerksamkeit beanspruchen.

Ein Angebot kann beispielsweise bei einer regelmäßigen Bestandsbereinigung, einer Sortimentsvereinfachung, einer Lagerkonsolidierung oder der Beendigung einer Lieferantenbeziehung entstehen. Stock & Trade kann einen solchen abgegrenzten Warenbestand auch dann beurteilen, wenn er mehrere Produktgruppen oder Bestandsjahre umfasst.

Gewerbliche Warenbestände

Einzelhandels- und E-Commerce-Unternehmen

Einzelhandels- und E-Commerce-Unternehmen richten ihren Einkauf an Saisons, Aktionen, Produkteinführungen und der erwarteten Kundennachfrage aus. Weichen die tatsächlichen Verkäufe davon ab, können Restbestände entstehen, die nicht mehr zur aktuellen Warenpräsentation, zum Webshop oder zur kommerziellen Planung passen.

Auch Retouren, stornierte Aktionen, Sortimentswechsel sowie die Schließung oder Zusammenlegung von Vertriebskanälen können eigenständige Warenbestände hervorbringen. Die Waren können neu und unbenutzt sein, aber auch eine geöffnete oder beschädigte Verpackung aufweisen oder nach einer Retoure bereits geprüft worden sein.

Ein Angebot kann aus zentral gelagerten Waren oder aus Beständen bestehen, die auf Distributionszentren, Geschäfte und Retourenstandorte verteilt sind. Bei Retourenbeständen muss klar sein, welche Prüfung oder Verarbeitung bereits stattgefunden hat und wie der Zustand der Waren dokumentiert wurde.

Gewerbliche Warenbestände

Service-, Retouren- und Wiederaufbereitungsunternehmen

Service-, Retouren- und Wiederaufbereitungsunternehmen bearbeiten vollständige Produkte, die aus Garantie-, Austausch- und Retourenprozessen zurückkommen. Nach Eingang, Prüfung, Reparatur oder Neuverpackung können Warenbestände entstehen, die nicht mehr in den ursprünglichen Vertriebskanal zurückgeführt werden, aber weiterhin für den Verkauf verfügbar sind.

Ein solcher Bestand kann beispielsweise nach einer regelmäßigen Auswahl, dem Abschluss eines Retourenprogramms, dem Ende eines Servicevertrags oder der Entscheidung eines Auftraggebers verfügbar werden, bestimmte Produktgruppen nicht erneut einzulagern.

Diese Organisationen bearbeiten oder lagern Waren regelmäßig im Auftrag eines Herstellers, Händlers oder anderen Auftraggebers. Daher muss klar sein, welche juristische Person Eigentümerin der Produkte ist und wer über deren Verkauf entscheiden darf. Ist die Organisation nicht selbst Eigentümerin, darf sie den Bestand nur dann im Namen der Eigentümerin anbieten, wenn ihre Befugnis nachweisbar ist.

Gewerbliche Warenbestände

Europäische Zentralen und Konzerngesellschaften

In internationalen Unternehmen können Einkauf, Sortimentsplanung und Bestandsmanagement zentral gesteuert werden, während die Waren auf verschiedene Länder und Konzerngesellschaften verteilt sind. Bestände können durch die Zusammenlegung von Lagern, die Einstellung von Aktivitäten in einem Land, eine geänderte Vertriebsstruktur oder Unterschiede in der regionalen Marktnachfrage verfügbar werden.

Stock & Trade kann sowohl den Bestand einer einzelnen Konzerngesellschaft als auch ein koordiniertes Angebot aus mehreren Ländern oder Unternehmensteilen beurteilen. Für jede Position muss dabei klar sein, wo sich die Waren befinden und von welcher juristischen Person sie verkauft werden.

Eine zentrale Unternehmensleitung oder eine andere Konzerngesellschaft kann das Verfahren koordinieren. Für den endgültigen Vertrag müssen die verkaufenden juristischen Personen und deren bevollmächtigte Vertreter korrekt in die Transaktion einbezogen werden.

Gewerbliche Warenbestände

Wer sollte intern in das Angebot einbezogen werden?

Der geeignetste Ansprechpartner unterscheidet sich je nach Organisation. Die Initiative kann beispielsweise aus Supply Chain, Operations, Bestandsmanagement, Einkauf, Category Management, Finance oder der Geschäftsleitung kommen. Die Funktionsbezeichnung ist nicht ausschlaggebend; wichtiger ist, dass die Kontaktperson einen ausreichenden Überblick hat und die erforderlichen Informationen intern zusammentragen kann.

In größeren Organisationen sind Wissen und Befugnisse häufig auf mehrere Abteilungen verteilt. Ein Lagerverantwortlicher kann Auskunft über die verfügbaren Mengen geben, während andere Kollegen für Zustand, Eigentumssituation, kommerzielle Bedingungen oder die endgültige Genehmigung zuständig sind.

Nicht alle Beteiligten müssen vom ersten Gespräch an teilnehmen. Es muss jedoch rechtzeitig klar sein, wer Angaben bestätigen kann, wer über die Verkaufsbedingungen entscheidet und wer befugt ist, den Vertrag im Namen der verkaufenden Organisation anzunehmen.

Gewerbliche Warenbestände

Einmaliger Warenposten oder wiederkehrender Bestandsstrom

Bei jedem der beschriebenen Organisationstypen können Waren einmalig oder wiederkehrend verfügbar werden. Sie müssen dies nicht im Voraus endgültig einordnen.

Handelt es sich um einen abgegrenzten einmaligen Warenbestand?

Mehr über einmalige Warenposten

Erwarten Sie, dass vergleichbare Waren erneut verfügbar werden?

Mehr über wiederkehrende Bestandsströme

Gewerbliche Warenbestände

Wann passt eine Organisation oder ein Angebot nicht?

Stock & Trade richtet sich ausschließlich an gewerbliche Bestandsangebote. Warenbestände, die von Privatpersonen angeboten werden, fallen nicht unter unsere Arbeitsweise.

Einzelne Ersatz-, Service- und Reparaturteile, einzelne Komponenten, Halbfabrikate und unvollständige Produkte oder Sets bilden keinen eigenständigen Kernbestand. Machen solche Waren einen begrenzten Teil eines ansonsten passenden gemischten Bestands aus? Dann teilen Sie die vollständige Zusammensetzung mit. Wir beurteilen den Warenbestand als Ganzes.

Ob ein gewerbliches Angebot tatsächlich passt, lässt sich nur anhand des konkreten Warenbestands feststellen.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zu Organisationen und Befugnissen

Kann ein Berater oder Vermittler Waren im Namen einer Organisation anbieten?

Ja. Ein Berater, Handelsvertreter, Logistikdienstleister oder anderer Vermittler kann den ersten Kontakt und die praktische Abstimmung übernehmen. Dabei muss klar sein, in wessen Namen der Bestand angeboten wird und welche Rolle und Befugnis der Vermittler hat. Für eine konkrete Beurteilung müssen ausreichende Informationen über die Eigentümerin der Waren verfügbar sein. Die endgültigen Vereinbarungen werden mit der Eigentümerin oder mit einer Partei getroffen, die nachweislich befugt ist, in ihrem Namen zu handeln.

Können Bestände mehrerer Konzerngesellschaften gemeinsam angeboten werden?

Ja. Die Warenbestände können in einem koordinierten Verfahren vorgelegt werden. Für jede Konzerngesellschaft muss jedoch klar sein, welche Waren ihr gehören, wo diese lagern und wer für die betreffende juristische Person Entscheidungen treffen darf. Je nach Eigentums-, Rechnungs- und Übergabestruktur können separate Angebote, Verträge oder Transportvereinbarungen erforderlich sein. Stock & Trade stimmt vorab ab, wie das gemeinsame Verfahren praktisch gestaltet werden kann.

Bestand besprechen

Legen Sie uns Ihren gewerblichen Warenbestand vor

Sind in Ihrer Organisation gewerbliche Non-Food-Bestände verfügbar und dürfen Sie über den Verkauf entscheiden oder die zuständigen Personen einbeziehen? Dann teilen Sie den Warenbestand mit Stock & Trade. Auch wenn Ihre Organisation nicht wörtlich in eine der beschriebenen Gruppen fällt, können Sie uns das konkrete Angebot vorlegen.

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